TC Ville e.V.
Der Tennisclub zwischen Bonn und Köln

Platzregeln

1. Trainerplätze

Den vom Vorstand bestellten Trainern stehen zur Abwicklung von Jugend- und Mannschaftstraining die Plätze drei und vier zur Verfügung und zwar:

  • Montags bis Freitags : Platz drei und vier ganztägig, Platz zwei für Erwachsene Mitglieder und Mannschaftstraining.
  • Samstags : Platz drei ganztägig, Platz vier bis 14.00 Uhr

Die Trainingszeiten werden im ständigen Belegungsplan für die gesamte Spielzeit festgelegt. Außerhalb dieser Zeiten gelten für Trainerstunden die üblichen Platzbelegungsregeln.

2. Mannschaftsspiele

Für die Mannschaftsspiele der Damen- Herren- und Junioren-Mannschaften stehen an Samstagen und Sonntagen die Plätze eins, zwei und drei zur Verfügung.

Die Knaben- und Mädchenmannschaften spielen samstags/sonntagsab 14.30 Uhr auf den Plätzen eins, zwei, drei und vier (vier Einzel). Die anschließenden Doppelspiele finden auf den Plätzen eins und zwei statt.

Die Termine für die Heimspiele der Mannschaften werden zu Saisonbeginn in den ständigen Belegungsplan aufgenommen.

Evtl. erforderliche Terminänderungen werden nach Absprache mit dem Sportwart/Jugendwart im wöchentlichen Belegungsplan veröffentlicht.

Termine bzgl. Bezirkspokal, Bezirksmeisterschaften. etc. werden ebenfalls im wöchentlichen Belegungsplan bekannt gegeben.

3. Jugendplatz

Der bevorrechtigte Platz für die Jugendlichen ist der Platz zwei.

4. Forderungsspiele

Forderungsspiele der Erwachsenen finden auf Platz eins statt, Forderungsspiele der Jugendlichen auf Platz zwei.

Die zwischen den Beteiligten vereinbarten Termine müssen -falls sie in die Hauptspielzeit fallen- eine Woche vorher in der Forderungsliste eingetragen sein,und der Sport/Jugendwart informiert werden,  damit sie in den wöchentlichen Belegungsplan eingebaut werden können.

Forderungsspiele sind gegenüber Mannschaftsspielen nachrangig, - sofern sie ordnungsgemäß eingetragen sind - gegenüber dem normalen Spielbetrieb vorrangig.

Die Zeitregel über die Spieldauer entfällt.

5. Eingeschränkte Spielberechtigung

a) für Inhaber weißer Namensschilder
Inhaber weißer Namensschilder sind außerhalb der Hauptspielzeiten auf allen Plätzen und auf Platz zwei zu allen Zeiten - außer an Heimspieltagen der Knaben- und Mädchenmannschaften - spielberechtigt. Als dritte und vierte Teilnehmer an Doppelspielen sind sie darüber hinaus auf allen Plätzen gleichberechtigt.

Inhaber weißer Namensschilder dürfen auch in den Hauptspielzeiten die Plätze vier und fünf belegen, sofern diese nicht von Inhabern schwarzer Namensschilder (Platz fünf ) bzw. von den Trainern ( Platz vier ) belegt sind. Voraussetzung ist jedoch, dass sie ordnungsgemäß an der Belegungstafel "gesteckt" sind und bis Beginnzeit der Platz nicht von Inhabern schwarzer Namensschilder beansprucht wird. 

b) für Inhaber schwarzer Namensschilder
Umgekehrt gilt diese Regelung auch für die Belegung des Platzes zwei durch die Inhaber schwarzer Namensschilder.

6. Ausnahmeregelungen

Bei Clubmeisterschaften, vom Verein veranstalteten Turnieren, sowie vereinsinternen Turnieren treten die vorgenannten Regelungen teilweise oder vollständig außer Kraft.

7. Belegungspläne

Der ständige Belegungsplan, sowie die aktualisierten Wochenpläne werden sowohl im Aushang als auch im Internet veröffentlicht.